Corona Pandemie
Pandemiestufe 3 ab dem 19.10.2020 in Baden-Württemberg
Bitte beachten Sie auch die Informationen der Landratsämter für ihren Wohnort. Im Unterricht gilt ab dem 19.10.2020 die Maskenpflicht zusätzlich zu der Einhaltung der AHA Regelungen /Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) + Lüften im 20 Minutentakt. Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, ist ihre Mitarbeit unabdingbar!
Die aktuelle Quarantäneregelung: im Falle einer positiv getesteten Schüler*in und Lehrer*in werden aktuelle Fallzahlen und Verbreitung der positiv getesten Fälle im häuslichen Umfeld der betroffenen Personen begutachtet und durch das zuständige Gesundheitsamt Dauer und Umfang der Absenz angeordnet.