Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“/„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.
- Ziel der Ausbildung ist es, dass Sie berufliche Handlungskompetenzen erwerben um,
- Kinder in ihrer Lebenswelt wahrzunehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen zu entwickeln,
- Entwicklungs- und Bildungsprozesse zu begleiten,
- die Entwicklung der Kinder professionell zu begleiten,
- Gruppen pädagogisch zu begleiten,
- mit den Eltern und Bezugspersonen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten,
- Kinder bei der Bewältigung von Übergängen (z. B. in die Grundschule) zu begleiten und diesen Prozess mitzugestalten,
- Kinder im Kindergartenalltag zu betreuen und zu versorgen.
Neben Grundlagen in Pädagogik, Psychologie und der Methodik und Didaktik liegen weitere wichtige Themenbereiche der Ausbildung in den Bereichen Musik/Rhythmik, Bewegung und Gesundheit, sprachliche Bildung und Medienbildung.
Verhältnis zwischen Theorie und Praxis
Im 1. Ausbildungsjahr:
- 3 Tage in der Woche Schule (theoretische Ausbildung)
- 2 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).
Im 2. Ausbildungsjahr:
- 2 Tage in der Woche Schule (theoretische Ausbildung)
- 3 Tage in der Woche praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (z. B. Krippe, Kindergarten).
Die praktische Ausbildung findet auch während der Schulferien an fünf Arbeitstagen in der Woche statt. Es besteht ein Urlaubsanspruch. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
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