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Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP zuvor 1BKPR)

Das 1BKSP stellt sich vor

Das 1BKSP ist eine einjährige Vollzeitschule als Voraussetzung zur Aufnahme in die Erzieherinnenausbildung und Erzieherausbildung.

Unterrichtsfächer

  • Religionspädagogik/Religionslehre
  • Deutsch
  • Englisch
  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern I+II
  • Wahlpflichtbereich Sozialpädagogisches Handeln

Praktikum

  • Zwei wöchentliche Praxistage:
    Montag und Dienstag

Ziel der Ausbildung

Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildungsformen:

  • Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
  • zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeit + Berufspraktikum (2 BKSP)
  • dreijährige Fachschule für Sozialpädagogik in Teilzeitform + Berufspraktikum (3 BKSP-T)

Nach dem Schuljahr ist die Berufsschulpflicht erfüllt, wenn anschließend kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Abschluss

Für den Zugang in die verschiedenen Ausbildungsformen zur Erzieherin und zum Erzieher müssen die Leistungen im Fach Sozialpädagogisches Handeln ausreichend sein.

Aufnahmevorraussetzung

  • Mittlerer Bildungsabschluss

Bewerbung

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Anmeldeschluss: 1. März des jeweiligen Schuljahres
Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Ansprechpartner

Tobias Hölscher (Abteilungsleitung) und Herr Klaus Boujong (Stv. Schulleitung) 

E-Mail: mail(at)ehks-buehl.de